Messe-Auftritt

Hier finden Sie alles zu Ihrem Auftritt an der Messe – von Logistik und Transport über Messestand bis zu Standpersonal.

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Pläne

Den interaktiven Hallenplan finden Sie hier ab September 2026.

Messestand

Auf- und Abbau
Für die Abfallentsorgung während des Auf- und Abbaus sind die Standmitarbeitenden selber verantwortlich. Ist dies nicht möglich, können gegen eine Gebühr Gebinde bezogen werden. Eine Entsorgungsstelle für Glas, PET, Papier und Karton befindet sich in der Halle 4.

Messebetrieb
Während der Messe wird der Abfall jeweils am Abend nach Messeschluss direkt beim Stand abgeholt (Abfall bitte in den Gang stellen). In der Halle 4 befindet sich zudem eine Entsorgungsstelle für Glas, PET, Papier und Karton. Für die Abfallentsorgung wird jedem Aussteller eine Pauschale in Rechnung gestellt. 

Für Sonderabfälle und für die Abfuhr von Ölen, Fetten und Chemikalien hat der Aussteller, unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, selbst zu sorgen.

Mit einer stilvollen Blumendekoration am Stand lassen sich schöne Akzente setzen. Die Gärtnerei Pflugshaupt AG in Sursee unterstützt Sie dabei professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit Pflugshaupt Kontakt auf (Tel. +41 41 925 70 00).

Website von Pflugshaupt

In den Stand-Paketen ist eine Grafiktafel von 70 x 100 cm inbegriffen. Reichen Sie die Grafikdaten für den Standbau rechtzeitig ein, damit der Stand entsprechend gebaut werden kann.

Weitere Infos zu den Druckdaten

Zusätzliche Grafikdaten: Preis auf Anfrage
Einsendeschluss: 31.08.2026
Senden an: Stauffis Messebau AG, bestellung@stauffis.ch

Wir können eine beschränkte Anzahl an m2 als Lagerraum zur Verfügung stellen. Der Platz ist vor Messebeginn zu bestellen. Es kann nicht garantiert werden, dass während dem Aufbau noch Lagerfläche verfügbar ist. Die Transportkosten zum Leergutlagerplatz sind im Preis nicht inbegriffen.

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Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer Firma in Erscheinung treten – sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Für jeden Mitaussteller muss die Mitausstellerpauschale entrichtet werden. Sie können die Mitaussteller in Ihrem Kundenkonto anmelden.

Angemeldete Mitaussteller erhalten ein separates Aussteller-Profil auf der Website.

zum Kundenkonto

Beim Standbau und bei der Standeinrichtung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Im Sinne einer offenen Standgestaltung sind keine zusätzlichen Standwände oder geschlossene Abgrenzungen erlaubt. 
  • Die Standbauhöhe sowie die Höhe jeglicher Standeinrichtung sind beschränkt auf 2.5m (dies gilt anstelle der Kapitel 1.5 und 1.6 in der Messebetriebsordnung).

Behandeln Sie die Standwände in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Das Nutzen von Nägeln und Schrauben ist zwar erlaubt, die Wände werden aber teilweise beidseitig genutzt. Achten Sie daher auf die Länge der Schrauben oder Nägel. Für die Befestigung von Bildmaterial eignen sich Velcro Hakenpunkte. Diese können im Messebüro bezogen werden. 

Behandeln Sie die Standböden/Hallenböden in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

Wir bitten Sie daher:

  • Es dürfen keine Bodenbeläge (z.B. Teppiche) verlegt werden.
  • Der Boden darf nicht mit Farbe gestrichen oder beschriftet werden. 

Standpersonal

Alle Standmitarbeitenden benötigen ein Aussteller/in-Ticket. Mit diesem Ticket können sie sich eine Stunde vor Messebeginn sowie 30 Minuten nach Messeschluss auf dem Gelände aufhalten. Das Ticket muss jeweils am Eingang vorgewiesen werden (PDF auf dem Mobile oder als Ausdruck). Während des Auf- und Abbaus wird für den Zutritt zu den Hallen kein Aussteller/in-Ticket benötigt. Bitte beachten Sie, dass auch die Verteilung der Aussteller/innen-Tickets an Mitaussteller durch den Hauptaussteller erfolgen muss. 

Kontingent und Verrechnung
Ihnen steht ein Kontingent an Aussteller/innen-Tickets im Ticketportal für Aussteller kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie mehr Aussteller/innen-Tickets benötigen, können Sie diese per E-Mail an info@novafood.swiss bestellen.

So stellen Sie die Aussteller/innen-Tickets Ihren Standmitarbeitenden zu:

  1. Öffnen Sie das «Ticketportal für Aussteller». Zugang: im Kundenkonto über den Button «zum Ticketportal für Aussteller»
  2. Laden Sie die Aussteller/innen-Tickets herunter.
  3. Versenden Sie die Tickets als PDF an Ihre Standmitarbeitenden.

Zum Ticketportal

Wir empfehlen den Standmitarbeitenden die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Mit der S-Bahn erreichen Sie das Messegelände ab Bahnhof Luzern in nur zwei Minuten.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen bei der Messe Luzern Parkplätze zur Verfügung. siehe «Dienstleistungen»

Übersicht Messegelände: Parkplätze, Anlieferung (PDF)

Dienstleistungen

Möchten Sie von Ihrem Messestand professionelle Fotos für Ihre Website oder die Imagebroschüre? Unser Messefotograf Christoph Arnet bietet Ihnen individuelle Angebote an.

zu den Angeboten

In der Halle 3 steht Ihnen eine kostenlose, unbediente Garderobe zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass keine Haftung für abgelegte Gegenstände übernommen wird.

Es wird dringend empfohlen, die Internetverbindung direkt bei der Messe Luzern zu bestellen und Ihr Netzwerk am Stand kabelgebunden zu verrichten, anstatt WLAN zu verwenden.

Während einer Messe ist die Dichte von WLAN-fähigen Geräten in den Hallen sehr gross. Dies kann zur Folge haben, dass WLAN in den Hallen nicht immer stabil funktioniert und Störungen auftreten können. Sowohl das öffentliche Wireless LAN in der Halle 3 (mehr Informationen unter www.swisscom.ch/pwlan) als auch vom Aussteller selbst installierte WLANs über eigene Access Points oder Router können von diesen Störungen betroffen sein.

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Bei der Messe Luzern haben Sie verschiedene Parkmöglichkeiten.

Während dem Aufbau/Abbau
Parkzone P1: kostenlos (ohne Parkkarten)
Parkzone P2: CHF 2.– pro Stunde (Parkuhr, bezahlbar in bar oder mit Twint)

Während der Messe
Parkzone P2: Dauerparkkarte für Aussteller CHF 40.– (beschränkte Anzahl)
Parkzone P1: Tagesgebühr CHF 10.– (bezahlbar mit Kreditkarte oder Twint)

Als Aussteller können Sie im Bestellshop für die Parkzone P2 eine Dauerparkkarte bestellen. Damit kann während der Veranstaltung unbeschränkt parkiert werden. Die Anzahl an verfügbaren Parkkarten ist beschränkt.

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Übersichtsplan Parkplätze

Die allgemeine Reinigung der Messehallen inklusive Reinigung der Stände wird täglich von der Messe Luzern durchgeführt. 

Während der Öffnungszeiten der Messe steht eine Sanität zur Verfügung. Diese befindet sich im Foyer der Halle 2 beim Ausgang zur Passerelle Halle 3 und 4. Die Sanität kann bei der Info in der Halle 3 angefordert werden.

Gastronomie

Auf- und Abbau

Während den Auf- und Abbautagen stehen Ihnen die Kaffeebar oder eine Kaffeemaschine mit Münzbetrieb zur Verfügung.

Während der Messe
Sowohl Standmitarbeitende als auch Besuchende können sich an der Messe verpflegen.
Übrigens: Mit dem Kulinarik-Pass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.

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Mit dem Kulinarikpass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.

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Damit haben Sie für Ihre Mitarbeitenden und Gäste immer die passende Erfrischung im Kühlschrank. Der Liefer- und Abholservice ist während der gesamten Messe im Angebot inbegriffen. 

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Logistik und Transport

Lieferzeiten

Freitag, 23.10.2026: 15.00–19.00 Uhr
Samstag/Sonntag, 24./25.10.2026: Halle geschlossen
Montag, 26.10.2026: 06.00–10.00 Uhr
Dienstag, 27.10.2026: 09.00–10.00 Uhr

Während der Messe, vom Montag, 26. bis Dienstag, 27.10.2026 von 10.00 bis 17.00 Uhr, ist es nicht gestattet, mit Fahrzeugen ins Gelände zu fahren. 

Lieferadresse

Zufahrtsplan (PDF)

Wenn Sie z.B. Prospekte oder Give-aways für Ihren Standauftritt direkt in die Messehallen senden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Messe Luzern AG
(Ihr Firmenname und Ihre Standnummer)
Horwerstrasse 87
6005 Luzern

Entgegennahme von Lieferungen

Bitte beachten Sie, dass wir für Lieferungen weder Garantien übernehmen, noch Unterschriften leisten und Papiere annehmen. Sollte eine Sendung mit einer Garantie angeliefert werden, müssen wir die Annahme verweigern und die Sendung zurücksenden.

Die Messe Luzern bietet Ihnen bei Bedarf einen Hubstapler-Service an (max. Traglast von 3.0t). Diesen können Sie vorab im Bestellshop bestellen. 
Für Bestellungen vor Ort wenden Sie sich bitte direkt an das Messebüro.

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Reglemente und Bestimmungen

Bitte beachten Sie, dass in allen Hallen und Zelten ein permanentes Rauchverbot gilt – sowohl beim Auf- und Abbau als auch während der Messe.

Bitte beachten Sie, dass Hunde auf dem ganzen Messegelände keinen Zutritt haben.
Ausnahmen gelten für Assistenzhunde, sofern am Messeeingang ein gültiger Ausweis vorgewiesen wird.

Der Einsatz von Drohnen auf dem Messegelände ist nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Messe Luzern gestattet (siehe Messebetriebsordnung Punkt 6.3).

Bitte beachten Sie, dass das Campieren auf den Parkplätzen rund um das Messegelände nicht erlaubt ist.

Aussteller mit Sitz im Ausland können die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu müssen folgende Vorgaben erfüllt werden.

Anforderungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Deutsch)

Remboursement de la taxe sur la valeur ajoutée (Français)

Reimbursement of Swiss value-added tax (English)

Sicherheit

Vor Messebeginn machen Verantwortliche der Messe Luzern AG einen Rundgang durch die Hallen, um die Stände auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Dabei werden folgende Punkte beurteilt:

  • Befestigungen
  • Brandschutz
  • Betriebssicherheit

Sollte bezüglich dieser Kriterien ein Schadenpotenzial vorhanden sein, werden die Verantwortlichen der Messe Luzern AG mit den entsprechenden Ausstellern Empfehlungen oder Massnahmen besprechen.

Der Aussteller ist in jedem Fall haftbar für alle Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb seines Messestandes. (siehe Messebetriebsordnung Punkt 1.8). 

Die Messe Luzern organisiert ab dem ersten offiziellen Aufbautag bis zum Ende der Abbauzeit eine Hallenbewachung. Trotz dieser Massnahme können Diebstähle nicht ausgeschlossen werden. Auch kann die Messe Luzern bei Diebstahl keine Haftung übernehmen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 10).

Wir empfehlen, Kleininventar wie Flachbildschirme, Laptops oder Kaffeemaschinen erst bei Messebeginn zu platzieren und nach Ende der Messe mitzunehmen. Für grosse und wertvolle Gegenstände haben Sie die Möglichkeit, direkt bei der Securitas AG (Tel. +41 58 910 28 28) eine Standbewachung zu buchen.

Während der Messedauer empfehlen wir, jeweils vor Messebeginn und nach Messeschluss die Gegenstände in Ihrem geschlossenen Korpus oder in Ihrer Kabine zu deponieren oder mitzunehmen.

Die Messeleitung schliesst eine Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter (Besuchende usw.) ab. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf die persönliche Haftpflicht der Aussteller und ihres Personals. Jeder Aussteller hat für die Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grunde, am Eigentum der Messe oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen.

Anmeldung Versicherung

Werden der Messe Luzern Güter zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen, für Rangierarbeiten oder den Transport in ein temporäres Lager übergeben, sind diese Güter bis maximal CHF 20'000 versichert. Für weitergehende Ansprüche in einem Schadenfall ist der Aussteller verpflichtet, eine separate Transportversicherung abzuschliessen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 10.3).

Fest installierte Erdgasanschlüsse sind nicht vorhanden. In den permanenten Hallen ist der Einsatz von Flüssiggas (Butan, Propan usw.) feuerpolizeilich verboten (siehe Messebetriebsordnung Punkt 2.4).

Reklame-, Spiel- und Unterhaltungsballons, die mit Wasserstoff oder anderen feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, dürfen nicht in die Messehallen oder das Messegelände mitgebracht oder in diesen abgefüllt, abgegeben oder verkauft werden. Ballone dürfen nur mit nicht brennbaren Gasen gefüllt werden (z.B. Ballongas, Helium, Luft).

Leider kursieren immer wieder irreführende E-Mails und Briefe, die fälschlicherweise im Namen der NovaFood versendet werden.

Diese Nachrichten, teilweise auf Englisch verfasst, bieten Ihnen beispielsweise an, eine Liste mit Besuchenden- oder Ausstellerdaten zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass solche Angebote nicht von uns stammen und die Absender keinen Zugang zu diesen Daten haben.

Ein weiteres Beispiel sind Briefe, die zur Bestätigung Ihrer Kontaktdaten oder zur Herausgabe weiterer Informationen auffordern. Auch hier besteht keinerlei Zusammenarbeit, und wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter.

Wir bitten Sie daher, solche E-Mails und Briefe zu ignorieren. Zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu kontaktieren.

Das Tool für Ihren Messe-Auftritt

Bestellshop

Vom Stromanschluss bis zum Hubstapler – hier bestellen Sie alle Leistungen für Ihren Messe-Auftritt.

Haben Sie Fragen?

Renate Ulrich
Leiterin Messekoordination

E-Mail
Tel. +41 41 318 37 02